Aufgrund einer erneuten Änderung der Landesregierung in der Corona-Verordnung ist ab dem 11.01.2021 der Zutritt von Besuchern und sonstigen externen Personen zu stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf nur nach vorherigem negativen Antigen-Schnelltest und mit einem FFP2-Atemschutz zulässig.
Den Test können Sie direkt eine halbe Stunde vor Ihrem Besuchstermin vor Ort durchführen (Montag, Mittwoch und Freitag von 14.30 - 15.30 Uhr) oder aber ein negatives Testergebnis der letzten 48 Stunden mitbringen, sofern vorhanden.
Besuche sind aktuell nur nach vorheriger Anmeldung von Montag bis Sonntag von 13.00 - 19.00 Uhr möglich. Pro Bewohner sind max. 2 Besucher aus einem Haushalt pro Tag erlaubt.
Bitte melden Sie Ihren Besuch telefonisch (Tel.: 06201 / 89-61000) an und vereinbaren Sie ggf. auch gleich einen Termin für den vorherigen Schnelltest.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!