Aufgrund einer erneuten Änderung der Landesregierung in der Corona-Verordnung ist ab dem 11.01.2021 der Zutritt von Besuchern und sonstigen externen Personen zu stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf nur nach vorherigem negativem Antigen-Schnelltest vom selben Tag und mit einem FFP2-Atemschutz zulässig.
Den Test können Sie direkt eine halbe Stunde vor Ihrem Besuchstermin vor Ort durchführen oder aber ein negatives Testergebnis vom selben Tag mitbringen, sofern vorhanden.
Besuche sind aktuell nur von Montag bis Freitag von 9:15 - 15:45 Uhr nach vorheriger Anmeldung möglich.
Bitte melden Sie Ihren Besuch daher vorab bei der Verwaltung (Tel.: 06202 84-3600) an und vereinbaren Sie ggf. auch gleich einen Termin für den vorherigen Schnelltest.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!