Das GRN-Betreuungszentrum Sinsheim

Im Herzen des Kraichgaus bieten wir ein beschütztes Umfeld für Menschen mit unterschiedlichsten Unterstützungsbedarfen. Bei uns leben pflegebedürftige Menschen, teilweise mit körperlicher oder geistiger Behinderung und erwachsene Menschen mit seelischen Belastungen verschiedener Altersgruppen. Wir verbinden mehr als 100 Jahre Erfahrung mit modernen pädagogischen Ansätzen, einer Versorgung nach neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Angebot einer „Heimat auf Zeit“.

Mitarbeiter und Team

Verschiedene pädagogische und pflegerische Disziplinen, ergänzt durch externe Fachärzte und Therapeuten, gewährleisten eine qualitativ hochwertige Versorgung nach aktuell geltenden Standards. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen großen Wert darauf, persönliche Lebensvorstellungen zu respektieren. Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, ist die Nachwuchsförderung durch verschiedenste Aus- und Weiterbildungsangebote eine wichtige Säule unserer Personalpolitik.

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Karriere im GRN Betreuungszentrum Sinsheim

Job in der Pflege oder im sozialpsychiatrischen Bereich, Pflegeausbildung, Duales Studium und vieles mehr: Sie haben Lust im GRN Betreuungszentrum Sinsheim zu arbeiten? In unserem Karriereportal finden Sie offene Stellen und Ansprechpartner.

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Häufige Fragen von Bewohnern und Angehörigen

Auf was ist die Einrichtung spezialisiert?

Wir bieten besondere Versorgungs- und Betreuungsangebote für:

  • seelisch behinderte Personen und abhängigkeitskranke Menschen
  • Menschen mit chronisch neurologischen Erkrankungen wie Multiple Sklerose
  • Menschen mit Demenz
  • Personen mit schweren Verhaltensauffälligkeiten, die zu einer erheblichen Gefährdung für sich selbst führen, und die der Unterbringung in einem geschlossenen Bereich bedürfen
  • Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (demenziell Erkrankte mit signifikant eingeschränkter Alltagskompetenz)
Wie errechnet sich die Sozialhilfe für einen Pflegeplatz?

Bei der Bearbeitung eines Antrages wird ermittelt, wie hoch die ungedeckten Heimkosten sind. Diese Kosten setzen sich zusammen aus: Heimkosten (von Heim zu Heim verschieden und abhängig vom Pflegegrad) sowie Taschengeld/Barbetrag des Heimbewohners (Grundbarbetrag in Höhe von aktuell ca. 114,48 Euro). Von der Gesamtrechnung wird das Pflegegeld der Pflegekasse abgezogen. Dann wird festgestellt, welches individuelle Einkommen und Vermögen vorhanden ist.

 

Wer trägt die Kosten einer vollstationären Pflege für ältere Menschen?
  • Grundsätzlich muss jeder Mensch die Kosten im Zusammenhang mit einer Heimunterbringung selbst tragen. Hierzu muss er vorrangig sein eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen. Zur Risikominimierung hat der Gesetzgeber seit einiger Zeit eine weitere Säule der sozialen Grundsicherung etabliert, nämlich die Pflegeversicherung. Versicherte Personen habe im Falle von Pflegebedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, der sie angehören.
  • Die Leistungen der Pflegekassen hängen vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Dieser Grad wird nach einem bestimmten Verfahren von Mitarbeitenden des MDK ermittelt. Das Ergebnis löst eine Zahlungspflicht der zuständigen Pflegekasse aus. Die Höhe des sogenannten Pflegegeldes ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Leistungen der Pflegekasse

bei Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit: 125,00 Euro/Monat

bei Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit: 770,00 Euro/Monat

bei Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit: 1.262,00 Euro/Monat

bei Pflegegrad 4 - Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit: 1.775,00 Euro/Monat

bei Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 2.005,00 Euro/Monat

 

 

 

Wichtige Unterlagen und Informationen

Anmeldebogen Pflegeheim

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Vorvertragliche Informationen Vollstationäre Pflege

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Vorvertragliche Informationen Kurzzeitpflege

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Wichtige Information

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