Aufgrund einer erneuten Änderung der Landesregierung in der Corona-Verordnung ist ab dem 11.01.2021 der Zutritt von Besuchern und sonstigen externen Personen zu stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf nur nach vorherigem negativen Coronatest und mit einem FFP2-Atemschutz zulässig.
Den Antigen-Schnelltest können Sie direkt eine halbe Stunde vor Ihrem Besuchstermin vor Ort durchführen (48 Stunden gültig) oder aber ein negatives PCR-Testergebnis mitbringen, das nicht älter als drei Tage ist.
Besuche sind aktuell nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Bitte melden Sie Ihren Besuch daher telefonisch (Tel.: 07261 / 66-2005) an und vereinbaren Sie ggf. auch gleich einen Termin für den vorherigen Schnelltest.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!