Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt in § 6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter (m/w/d) für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. Dem tragen wir Rechnung. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie unseren Beauftragten (m/w/d) über das Kontaktformular oder per E-Mail unter medizinproduktesicherheit(at)grn.de ansprechen.