Medizinproduktesicherheit

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt in § 6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter (m/w/d) für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. Dem tragen wir Rechnung. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie unseren Beauftragten (m/w/d) über das Kontaktformular oder per E-Mail unter medizinproduktesicherheit(at)grn.de ansprechen.

 

 

Kontakt für die einzelnen GRN-Standorte

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