Weiterführende Informationen zum Krankenhauszukunftsgesetz und den Förderrichtlinien:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein Investitionsprogramm der Bundesregierung, das im Juli 2020 beschlossen wurde, um die Digitalisierung und Modernisierung der Krankenhäuser in Deutschland voranzubringen. Ziel des Gesetzes ist es, die Krankenhausinfrastruktur zu verbessern, durch innovative digitale Lösungen Arbeitsabläufe zu vereinfachen und die Qualität der Patientenversorgung durch den Einsatz moderner Technologien zu steigern. Für diese Maßnahmen stellen Bund und Länder gemeinsam insgesamt 4,3 Milliarden Euro Fördermittel für alle
Kliniken in Deutschland bereit. Die GRN-Kliniken haben im Rahmen des KHZG Förderprogramms verschiedene Fördertatbestände (FTB) erfolgreich beantragt:
Weiterführende Informationen zum Krankenhauszukunftsgesetz und den Förderrichtlinien:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html