Pflegebedürftigkeit

Menschen kommen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in die Situation auf Hilfe und Pflege angewiesen zu sein. Wenn wir von pflegebedürftig sprechen, meinen wir damit Bewohnerinnen und Bewohner, deren Pflege- und Betreuungsbedarf die Möglichkeiten einer ambulanten Versorgung übersteigt und die deswegen den Umfang einer Heimpflege wie in unserer Einrichtung benötigen. Da dies nicht nur bei Seniorinnen und Senioren zutrifft, steht unser Betreuungszentrum auch jüngeren Menschen offen, die aufgrund ihrer Behinderung oder Einschränkung auf Dauer nicht mehr in einem eigenen Haushalt versorgt werden können.

Gut zu wissen

Sozialhilfe
Die Kosten für den Heimaufenthalt werden bei vorliegender Pflegestufe (mindestens Pflegestufe I) teilweise von der Pflegekasse getragen. Einen gewissen Eigenanteil müssen die Betroffenen aus eigenen Mitteln, z. B. aus Einkommen, Renten oder Vermögen selbst finanzieren. Sollten die eigenen Mittel nicht ausreichen, um die Differenz zwischen dem Anteil der Pflegekasse und den tatsächlichen Kosten zu tragen, kann man beim örtlich zuständigen Sozialamt einen Antrag auf ergänzende Hilfe stellen. Dabei ist zu beachten, dass Leistungen der Sozialhilfe und der Pflegekasse immer erst ab Vorliegen eines Antrages gewährt werden können.

Heimvertrag
In unseren vorvertraglichen Informationen zur vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflege haben wir die wichtigsten Informationen zu unserer Einrichtung für Sie zusammengestellt. Dies ist lediglich ein Mustervertrag, der im konkreten Fall individuell auf unsere Bewohnerinnen und Bewohner abgestimmt wird. 

Sie haben Fragen oder wünschen einen Rückruf? Sprechen Sie uns gerne an.

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Wichtige Information

Fragen und Antworten zum Coronavirus - Besuchsregelungen