Sozialhilfe
Die Kosten für den Heimaufenthalt werden bei vorliegender Pflegestufe (mindestens Pflegestufe I) teilweise von der Pflegekasse getragen. Einen gewissen Eigenanteil müssen die Betroffenen aus eigenen Mitteln, z. B. aus Einkommen, Renten oder Vermögen selbst finanzieren. Sollten die eigenen Mittel nicht ausreichen, um die Differenz zwischen dem Anteil der Pflegekasse und den tatsächlichen Kosten zu tragen, kann man beim örtlich zuständigen Sozialamt einen Antrag auf ergänzende Hilfe stellen. Dabei ist zu beachten, dass Leistungen der Sozialhilfe und der Pflegekasse immer erst ab Vorliegen eines Antrages gewährt werden können.
Heimvertrag
In unseren vorvertraglichen Informationen zur vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflege haben wir die wichtigsten Informationen zu unserer Einrichtung für Sie zusammengestellt. Dies ist lediglich ein Mustervertrag, der im konkreten Fall individuell auf unsere Bewohnerinnen und Bewohner abgestimmt wird.