Sozialhilfe
Die Kosten für den Heimaufenthalt werden bei vorliegender Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) teilweise von der Pflegekasse getragen. Einen gewissen Eigenanteil muss der Betroffene aus eigenen Mitteln, z. B. aus Einkommen, Renten oder Vermögen, selbst finanzieren. Sollten die eigenen Mittel nicht ausreichen, um die Differenz zwischen dem Anteil der Pflegekasse und den tatsächlichen Kosten zu tragen, ist es erforderlich, beim örtlich zuständigen Sozialamt einen Antrag auf ergänzende Hilfe zu stellen. Bitte beachten Sie dabei, dass Leistungen der Sozialhilfe und der Pflegekasse immer erst ab Vorliegen eines Antrages gewährt werden können.
Heimvertrag
In unseren vorvertraglichen Informationen zur vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflege haben wir die wichtigsten Informationen zu unserer Einrichtung für Sie zusammengestellt. Dies ist lediglich ein Mustervertrag, der im konkreten Fall individuell auf unsere Bewohner abgestimmt wird.