Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe: Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in einem verlässlichen Lebensrahmen

Wir bieten volljährigen Menschen, die aufgrund einer seelischen Behinderung bzw. psychischen Erkrankung einen besonderen Bedarf an Betreuung und Unterstützung haben, einen Lebensrahmen, der ihnen die Chance bietet, sich entsprechend ihrer Fähigkeiten und Einschränkungen, ihrer Ziele und Wünsche neue Lebensperspektiven zu eröffnen.

Ziel unseres Angebots im Rahmen der Eingliederungshilfe ist es daher, diese Menschen zu einem Leben zu befähigen, in dem sie weniger Betreuung und Unterstützung benötigen. Durch diese Unterstützung sollen sie lernen, Selbstvertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten zu fassen und so Schritt für Schritt in ein selbstbestimmtes Leben zu gehen und mit weniger Hilfe leben zu können.

Unsere Einrichtung erbringt Leistungen der Teilhabe für behinderte Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Dies sind Maßnahmen der Förderung und Betreuung entsprechend der individuellen Situation jedes einzelnen Menschen. Dies bedeutet, dass gemeinsam mit jedem Menschen unter Berücksichtigung seiner Biographie, den Auswirkungen seiner Behinderung, seinen Zielen und Wünschen und der Analyse des jeweiligen Lebensumfeldes Maßnahmen entwickelt werden, die dazu beitragen, ihm eine weitestmögliche Selbstständigkeit und Selbstbestimmung sowie eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bezüglich Wohnen, Tagesgestaltung und Freizeit zu ermöglichen.

Gut zu wissen

Für Menschen, die sich auf Grund ihrer psychischen Erkrankung selbst in Gefahr bringen könnten, haben wir beschützende Wohnangebote, die bei Vorliegen eines Beschlusses nach §1906 BGB oder bei entsprechenden Bewährungsauflagen genutzt werden können.

Sie haben Fragen oder wünschen einen Rückruf? Sprechen Sie uns gerne an.

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Wichtige Information

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