Häufig gestellte Fragen rund um den Praxisbesuch

An wen wende ich mich im Notfall?

Bei akuten Beschwerden können Sie sich gerne zu den Öffnungszeiten in unserer gynäkologischen Praxis – möglichst nach telefonischer Ankündigung – vorstellen.

Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst in der Röntgenstraße 1 in 69469 Weinheim: Tel. 06201 116 117
oder direkt an eine gynäkologische Einrichtung (z.B. Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe mit Kreissaal der GRN-Klinik Weinheim, Tel. 06201 89-2462).

Wie erreicht man die Praxis mit dem PKW? Gibt es Parkplätze?

Mit dem PKW erreichen Sie die Praxis über die Bergstraße. Vom Bahnhof Weinheim aus kommend biegen Sie nach links in die Luisenstraße, von Heidelberg aus kommend biegen Sie nach rechts ab.

Parkplätze finden Sie vor der Praxis oder im Hinterhof bzw. in den umliegenden Straßen.

Bitte beachten Sie, dass neben der gynäkologischen Praxis auch eine orthopädisch-chirurgische Praxis im MVZ GRN Weinheim angesiedelt ist. Die beiden Praxen haben gesonderte Eingänge und separate Praxisräume. Der Zugang zur gynäkologischen Praxis befindet sich an der Luisenstraße, der Zugang zur orthopädischen Praxis im Hof.

Wie erreicht man die Praxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln?

Nehmen Sie die OEG Linie 5 bis zur Haltestelle „Weinheim Hauptbahnhof“.

Den Hauptbahnhof im Rücken biegen Sie dann von der Hauptverkehrstraße (Bergstraße) aus nach links in die Luisenstraße ein, nach wenigen Metern erreichen Sie unsere Praxisräume auf der rechten Seite.

Bitte beachten Sie, dass neben der gynäkologischen Praxis auch eine orthopädisch-chirurgische Praxis im MVZ GRN Weinheim angesiedelt ist. Die beiden Praxen haben gesonderte Eingänge und separate Praxisräume. Der Zugang zur gynäkologischen Praxis befindet sich an der Luisenstraße, der Zugang zur orthopädischen Praxis im Hof.

Welche Regeln sind in Bezug auf Covid-19 zu beachten?

Achten Sie bitte darauf, dass Sie sich bei Ihrem Termin in unserer Praxis an die jeweils aktuell gültigen Vorgaben der Gesundheitsämter bzw. des Robert-Koch-Instituts halten.

Das bedeutet aktuell:

  • Tragen Sie einen Mundschutz.
  • Halten Sie bitte den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu Personal und anderen Personen ein.
  • Desinfizieren Sie sich die Hände.
  • Vermeiden Sie die Verschmutzung umliegender Flächen (z.B. durch Niesen).

Sollten Sie unter Beschwerden leiden, die auf eine Covid-19-Infektion hinweisen können (grippale Symptomatik, Fieber, Atemwegsbeschwerden, Durchfall oder Geruchs-/ Geschmacksverlust), kommen Sie - außer im Notfall - bitte nicht in die Praxis.

Melden Sie sich in diesem Fall bitte zunächst bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt (Rhein-Neckar-Kreis, Tel: 06221 522-91477). 

Ich habe einen Termin. Mit welche Wartezeit muss ich rechnen?

Wir haben unsere Praxisabläufe so strukturiert, dass die Wartezeiten für alle Patientinnen möglichst kurz gehalten werden.

Da mehrere Personen unseres Teams die Untersuchungen durchführen, kann es vorkommen, dass Patientinnen, die nach Ihnen kamen, vor Ihnen behandelt werden. Dies kann auch bei dringlichen Behandlungen oder Notfällen passieren. Bei Rückfragen zur Wartezeit wenden Sie sich daher gerne jederzeit an unser Praxispersonal. Sollten sich längere Wartezeiten abzeichnen, so werden unsere Damen am Empfang Sie vorab informieren.

Sie helfen mit, Wartezeiten zu verkürzen, indem Sie Ihren Termin pünktlich wahrnehmen und bei einer Verhinderung rechtzeitig absagen.

Bei Notfällen können Sie sich selbstverständlich während der Sprechzeiten jederzeit vorstellen. Wir empfehlen jedoch, sich vorab telefonisch zu melden, da sich erfahrungsgemäß manches bereits am Telefon klären lässt.

Wie lange ist die Vorlaufzeit für einen Termin?

Wie zeitnah wir Ihnen einen Termin anbieten können, hängt vom Grund des Arztbesuches ab. Für Vorsorgetermine planen Sie bitte einen Vorlauf von vier bis sechs Wochen ein.

Notfalltermine sind natürlich auch kurzfristig am gleichen Tag möglich. Rufen Sie bei akuten Beschwerden bitte möglichst zu Beginn der Sprechzeiten ab 8.00 Uhr an, damit wir Sie einplanen können. 

Sind die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IgeL) nötig?

Individuelle Gesundheitsleistungen werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Dazu gehören zum Beispiel zusätzliche Ultraschalluntersuchungen innerhalb oder außerhalb der Schwangerschaft, Untersuchungen aus Abstrichen der Scheide, Bluttests sowie Akupunktur und Anwendungen Traditionellen chinesischen Medizin. Vielen Frauen geben diese Leistungen jedoch zusätzliche Sicherheit, sind mehrheitlich auch von Fachgesellschaften empfohlen.

Wir beraten Sie individuell in Bezug auf Ihr persönliches Risiko und den zu erwartenden Nutzen einer IGeL-Leistung.

Was muss ich zum ersten Besuch mitbringen?

Bitte bringen Sie Versichertenkarte und ggf. eine Überweisung mit.

Unterlagen zu früheren Operationen oder Erkrankungen sowie eventuell vorhandene Dokumente wie Laborwerte, Medikamentenplan, Mutterpass, Allergiepass, Impfpass, Zykluskalender erleichtern es uns, uns ein vollständiges Bild von Ihnen zu machen.

Machen Sie sich vielleicht auch eine Liste mit Stichpunkten, was Sie ansprechen möchten.

Waschen Sie sich wie üblich mit Wasser oder einer milden Lotion, entfernen Sie den Tampon. Salben und Scheidenzäpfchen sollten möglichst am Vorabend nicht mehr eingeführt werden, da eine Diagnose eventuell erschwert wird.

Tragen Sie bequeme Kleidung, die Sie leicht an- und ausziehen können. Manche Frauen fühlen sich mit einem langen T-Shirt oder mit Socken wohler, damit Sie sich bei der Untersuchung nicht so nackt fühlen bzw. nicht barfuß über den Boden gehen müssen.

Wann muss ich das erste Mal zum Frauenarzt?

Es gibt kein bestimmtes Alter, für das die erste Vorstellung beim Frauenarzt empfohlen wird. Bei Fragen zum Thema Verhütung oder Gebärmutterhalskrebs-Impfung ist der Besuch beim Gynäkologen auch in der Kindheit und frühen Jugend jederzeit sinnvoll. Gerne kann auch ein Termin ohne besonderen Anlass vereinbart  werden, um die Praxis und unser Team kennenzulernen.

Mögliche Gründe für einen Termin bei uns:

  • Schmerzen, Juckreiz oder Ausfluss im Genitalbereich
  • unregelmäßige oder ausbleibende Regelblutung (Periode)
  • starke Akne oder Hautprobleme
  • Brustveränderungen oder -beschwerden
  • allgemeine Fragen zur körperlichen Entwicklung, zur Pubertät oder Sexualität

Auch ohne Beschwerden ist ein Besuch zum Beispiel vor dem ersten Geschlechtsverkehr ideal. Dann können Verhütungsmethoden besprochen und bei einer Untersuchung abgeklärt werden, ob es eventuell Probleme beim Geschlechtsverkehr geben könnte. Wir sprechen zudem sexuell übertragbare Krankheiten und empfohlene Impfungen (z.B. Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs/HPV, Hepatitis B, Masern/Mumps/Röteln, Windpocken, Keuchhusten) an und können Ihnen Informationsmaterialen über sexuell übertragbare Erkrankungen ausgeben.

Was passiert beim ersten Frauenarzt-Besuch?

Bei Ihrem ersten Besuch in unserer Praxis, bitten wir Sie zunächst, einen kurzen Fragebogen auszufüllen. Diese Informationen sind die für das folgende Gespräch, das Ihnen helfen soll "anzukommen", sich an das Umfeld und die Personen zu gewöhnen. Wir werden ein paar Fragen zur Gesundheit, zu Operationen und Krankheiten, zu Allergien, Impfungen (HPV-Impfung), zur Periode und möglichen bestehenden Beschwerden stellen. Ebenso werden wir über die Familie und die soziale Situation sprechen.

Sollte eine Untersuchung notwendig sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese durchzuführen. Wir nehmen uns Zeit und erklären Ihnen gerne jeden Schritt.

 

Kann ich eine Begleitperson mitbringen?

Sie dürfen sich zum Gespräch und auf Wunsch auch gerne zur Untersuchung von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen. Während der Schwangerschaft ist der werdende Vater ein gern gesehener Gast. Junge Mädchen fühlen sich insbesondere beim ersten Besuch mit Begleitung häufig sicherer. Bei Mädchen unter 16 Jahren ist es sinnvoll, wenn ein Erziehungsberechtigter zumindest im Wartezimmer anwesend ist, sollten Einverständniserklärungen oder Fragen zur Familiengeschichte notwendig sein.

Was passiert bei der Untersuchung?

Es ist uns bewußt, dass der Besuch beim Frauenarzt gelegentlich mit Ängsten verbunden ist. Wir legen daher großen Wert auf eine vertrauensvolle und ruhige Atmosphäre und beginnen zunächst mit einem Gespräch. Bei der anschließenden Untersuchung werden wir Ihnen die einzelnen Schritte genau erläutern.

Für die gynäkologische Untersuchung werden wir Sie zunächst bitten, das Oberteil abzulegen, um Ihre Brust abtasten zu können. Dabei stehen oder sitzen Sie.

Nachdem Sie Ihren Unterleib entkleidet haben, untersuchen wir das äußere und innere weibliche Genitale (Vulva, Vagina, Muttermund, Gebärmutter, Eierstöcke und Eileiter). Dabei liegen Sie auf dem gynäkologischen Stuhl.

Je nach Fragestellung oder Beschwerden führen wir zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung der Brust oder des Bauchraumes durch die Bauchdecke oder die Scheide durch.

Ist die Untersuchung trotz Jungfräulichkeit bzw. auch bei Kindern möglich?

Vor dem ersten Geschlechtsverkehr und bei Kindern können wir eine Ultraschalluntersuchung  über die Bauchdecke durchführen. Es werden keine Untersuchungen durchgeführt, die nicht gewünscht werden oder die das Jungfernhäutchen verletzen könnten.

Ist die gynäkologische Untersuchung schmerzhaft?

In aller Regel ist die Untersuchung zwar ungewohnt und unangenehm, jedoch nicht schmerzhaft. Sie dauert nur wenige Minuten und kann auf Wunsch jederzeit beendet werden - Sie behalten die Kontrolle.

Wir legen größten Wert darauf, so behutsam wie möglich mit Ihnen umzugehen. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, wenn Sie sich vor der Untersuchung Sorgen machen!


 

Was passiert bei einem zytologischen Abstrich am Muttermund?

Bei der oben beschriebenen Untersuchung streicheen wir mit einem Pinsel oder einem Wattetupfer am Muttermund entlang und senden die dabei gewonnenen Zellen zur Untersuchung weiter an ein Labor. Von dem Abstrich selber werden Sie in aller Regel nichts bemerken, allenfalls ein leichtes Druckgefühl verspüren.

Ist die Untersuchung auch während der Periode möglich?

Zahlreiche Untersuchungen sind ohne Einschränkungen auch während der Blutung möglich (Infektionsabklärung, Ultraschalluntersuchungen).

Eine Krebsfrüherkennung ist bei starken Blutungen (z.B. zu Beginn der Regelblutung) jedoch nicht sinnvoll. Bitte machen Sie dazu einen separaten Termin aus oder melden Sie sich rechtzeitig, um den Termin zu verschieben, vielen Dank!

Wie oft muss ich zum Frauenarzt?

Die Krebsfrüherkennung sollte in der Regel ein- bis zweimal pro Kalenderjahr durchgeführt werden. Bei Einnahme von Hormonen oder Anwendung einer Verhütungsmethode, empfehlen wir Kontrolltermine alle drei bis sechs Monate, bei denen wir Ihnen auch ein neues Rezept ausstellen können.

Werden meine Eltern informiert, wie verhält es sich mit der Schweigepflicht?

Ab einem Alter von 16 Jahren dürfen wir aufgrund der Schweigepflicht niemandem ohne Ihr explizites Einverständnis darüber Auskunft geben, was zwischen uns besprochen wurde oder welche Ergebnisse die Untersuchungen ergeben haben. In besonderen Situationen kann dies auch bei jüngeren Patientinnen der Fall sein, wobei wir uns immer darum bemühen, die Erziehungsberechtigten in die weitere Beratung und Behandlung mit einzubeziehen.

Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie uns!

Sie haben Fragen oder wünschen einen Rückruf? Sprechen Sie uns gerne an.

Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen und erkläre mich mit ihnen einverstanden.

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