Weiterbildungsermächtigungen

Die Weiterbildungsermächtigung ist immer an den jeweiligen Chefarzt und die Einrichtung gebunden. Die Weiterbildungsermächtigung eines Chefarztes kann auch erlöschen, z.B. wenn dieser die Einrichtung verlässt. Die Weiterbildungsermächtigung kann zwar kommissarisch an einen nachfolgenden Oberarzt weitergegeben werden, allerdings nicht im vollen Umfang. 

Weiterbildungsermächtigungen unserer Klinik:

Anästhesie und Intensivmedizin
  • Anästhesiologie: 48 Monate
  • Zusatzbezeichnung Intensivmedizin und spezielle Anästhesie: 6 Monate
  • Zusatzbezeichnung Notfallmedizin: 24 Monate

 

Chirurgie

Aktuell liegen in Zusammenarbeit mit der Abteilung Orthopädie und Unfallchirurgie folgende Weiterbildungsbefugnisse vor:

  • Common Trunk: 24 Monate (Dr. Johannes Weiß und Dr. Jens Rose )
  • Allgemeinchirurgie: 24 Monate (Dr. Johannes Weiß)
  • Viszeralchirurgie: 48 Monate (Dr. Johannes Weiß)
  • Gefäßchirurgie: 24 Monate (Dr. Hartmut Wallenwein)
  • Orthopädie und Unfallchirurgie: 24 Monate (Dr. Jens Rose)
Geriatrie (Altersmedizin) und Palliativmedizin

Über unseren Chefarzt Dr. Andreas Baier liegen folgende Weiterbildungsberechtigungen vor:

  • Geriatrie "volle Weiterbildungsberechtigung" 18 Monate
  • Innere Medizin "Basisweiterbildung" 12 Monate
  • regelmäßige, inhäusige, internistische Weiterbildung am Mittwoch - und Donnerstagmorgen (je ca. 15 Min.)
  • regelmäßige interdisziplinäre, interprofessionelle Fortbildungen zu geriatrischen Themen (monatlich, 1h)

 

Gynäkologie

Es liegt die volle Weiterbildungsbefugnis vor:

  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe: 60 Monate ( Dr. Annette Maleika)
Innere Medizin - Kardiologie
  • komplette Fachweiterbildung "Innere Medizin" (6 Jahre) für beide Medizinische Kliniken gemeinsam nach alter AO
  • Basisweiterbildung "Innere Medizin" (3 Jahre) nach aktueller AO (Stand 12/2010)
  • Teilgebietsweiterbildung "Kardiologie" (komplett, 2 Jahre) nach alter AO
  • Teilgebietsweiterbildung "Kardiologie" (komplett, 3 Jahre) nach aktueller AO (Stand 12/2010)
  • Angiologie (1 Jahr)
  • Internistische Intensivmedizin (1 Jahr)
  • Fachkunde "Notfallmedizin" (Kostenübernahme durch Arbeitgeber) und Teilnahme am Notarztdienst an den Standorten Schwetzingen und Walldorf
  • institutionalisierte Rotation zwischen beiden Medizinischen Abteilungen (Innere Medizin I und II)
  • optionale Rotation mit den anderen GRN-Kliniken
  • Balintgruppe
  • regelmäßige, inhäusige, internistische Weiterbildung am Mittwochnachmittag (45 Min.), sowie am Mittwoch-, Donnerstag- und Freitagmorgen (je ca. 15 Min.)
  • außerhäusige Fachweiterbildung (Kostenübernahme auf Antrag)
  • auf Wunsch Teilnahme am Unterricht im Bildungszentrum Gesundheit (gemeinsames Unternehmen des GRN-Verbunds und des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden zur Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegekräften)

 

Innere Medizin - Gastroenterologie
  • volle Weiterbildungsbefugnis FA Innere Medizin
  • volle Weiterbildungsbefugnis FA Innere Medizin und Gastroenterologie
  • volle Weiterbildungsbefugnis FA Allgemeinmedizin (klinikscher Teil)
Orthopädie und Unfallchirurgie

Aktuell liegen in Zusammenarbeit mit der Abteilung Orthopädie und Unfallchirurgie folgende Weiterbildungsbefugnisse vor:

  • Common Trunk: 24 Monate (Dr. Johannes Weiß und Dr. Jens Rose )
  • Allgemeinchirurgie: 24 Monate (Dr. Johannes Weiß)
  • Viszeralchirurgie: 48 Monate (Dr. Johannes Weiß)
  • Gefäßchirurgie: 24 Monate (Dr. Hartmut Wallenwein)
  • Orthopädie und Unfallchirurgie: 24 Monate (Dr. Jens Rose)

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