Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein Investitionsprogramm der Bundesregierung, das im Juli 2020
beschlossen wurde, um die Digitalisierung und Modernisierung der Krankenhäuser in Deutschland
voranzubringen.
Ziel des Gesetzes ist es, die Krankenhausinfrastruktur zu verbessern, durch innovative digitale Lösungen
Arbeitsabläufe zu vereinfachen und die Qualität der Patientenversorgung durch den Einsatz moderner
Technologien zu steigern.
Für diese Maßnahmen stellen Bund und Länder gemeinsam insgesamt 4,3 Milliarden Euro Fördermittel für alle
Kliniken in Deutschland bereit.
Die GRN-Kliniken haben im Rahmen des KHZG Förderprogramms verschiedene Fördertatbestände (FTB)
erfolgreich beantragt: 

  • FTB 1: Verbesserung und Modernisierung der medizinischen Notfallversorgung
  • FTB 2:  Patientenportal für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement
  • FTB 3:  Umsetzung einer strukturierten digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation
  • FTB 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen
  • FTB 5: Einführung eines digitalen Medikationsmanagements
  • FTB 6:  Umsetzung der digitalen Leistungsanforderung
  • FBT 10:  Organisatorische- und technische Vorkehrungen zur Informationssicherheit
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Weiterführende Informationen zum Krankenhauszukunftsgesetz und den Förderrichtlinien:

www.bundesgesundheitsministerium.de/khzg