Die Überwachung dauert i.d.R. 24 – 72 Std., u.U. auch länger. Die Überwachungszeit wird individuell festgelegt. Es werden Herzkreislauffunktionen, wie Puls, Herzrhythmus, Blutdruck, Temperatur, Sauerstoffsättigung im Blut und die Atemfrequenz gemessen, um so Information über mögliche Schlaganfallursachen, aber auch über das allgemeine Risikoprofil für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu bekommen.
Die Behandlungsdauer wird immer individuell festgelegt nach Ihren persönlichen medizinischen Faktoren, aber mindestens bis das Monitoring beendet ist. Danach entscheidet sich, ob eine anschließende Rehabilitation eingeleitet wird, ob Sie in Ihr häusliches Umfeld zurückgehen können oder eine Überbrückungspflege notwendig ist.
Die Schlaganfallstation ist eine Überwachungsstation, die einer (abgeschwächten) Intensivstation ähnelt. Die Überwachung der lebenserhaltenden Funktionen hat Vorrang, so werden die Patienten nach Bedarf aufgenommen und können nicht nach Geschlecht selektiert werden. Wir achten nach Möglichkeit darauf gleichgeschlechtliche Zimmer zu belegen. Dies ist aus gesagten Gründen jedoch nicht immer möglich. Dann versuchen wir ein Mindestmaß an Privatsphäre durch ein Paravent zu ermöglichen.
Die Schlaganfallstation ist ausschließlich für medizinisch indizierte, notfallmäßige Überwachung vorgesehen, jedes Bett wird benötigt, eine Unterbringung im Einzelzimmer ist nicht möglich. Sprechen Sie uns gerne an, wenn sie im Anschluss an die Behandlung auf der Schlaganfallstation ein Einzelzimmer auf der Privatstation möchten. Wir können jedoch ein Einzelzimmer nicht garantieren.
Nach einer sogenannten transitorischen ischämischen Attacke (TIA) besteht laut Gesetz für 1 Monat eine Fahruntauglichkeit, nach einem Schlaganfall besteht in der Regel eine Fahruntauglichkeit für mindestens 3 Monate. Die Fahruntauglichkeit wird immer individuell in Abhängigkeit vom Ausmaß ihres Schlaganfalls nach gesetzlichen Vorgaben und verkehrsmedizinischen Leitlinien festgelegt. Nach Ablauf der Fahruntauglichkeit muss durch einen Facharzt für Neurologie oder gegebenenfalls auch einen Facharzt für Verkehrsmedizin (oder u.U. auch andere Fachärzte wie bspw. ein Augenarzt) begutachtet werden, inwieweit in Abhängigkeit von einer fortbestehenden Einschränkung oder Behinderung die Fahrtauglichkeit wiedererlangt werden kann. Es kann auch eine lebenslange Fahruntauglichkeit ausgestellt werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Patientin, der Patient seine Fahruntauglichkeit in Bezug auf fortbestehende körperliche oder auch kognitive Einschränkungen wiedererlangen wird. Nach einer TIA oder wenn sich die Schlaganfallsymptome bei Entlassung vollständig bereits zurückgebildet haben, tritt die Fahrtauglichkeit automatisch mit Ende der Phase der Fahruntauglichkeit wieder ein.
Je nach Lokalisation des Schlaganfalls kann die Phase der Regeneration einige Tage über Wochen oder sogar Monate dauern. In einigen (seltener) Fällen ist der komplette Funktionsverlust möglich.
Je nach Lokalisation des Schlaganfalls kann die Phase der Regeneration einige Tage über Wochen oder sogar Monate dauern. In einigen (seltener) Fällen ist der komplette Funktionsverlust möglich.
Die Indikation für Ihre Medikamente stellt ihre behandelnde Ärztin oder ihr behandelnde Arzt. Das Ziel der (Blutdruck) Medikation ist die Werte leitliniengerecht in den Normbereich zu bringen. Sobald die Medikamente abgesetzt werden, besteht die Gefahr einer erneuten Entgleisung und die Gefahr eines weiteren Schlaganfalls oder anderer ernsthafter Folgeerkrankungen wie eine chronische Nierenschädigung, Schädigung der Netzhaut, Schädigung nahezu aller Organe durch eine fortschreitende Arteriosklerose. Gerade weil Sie die Medikamente einnehmen, ist Ihr Blutdruck im Normbereich.
Bei einem Gesichtsfelddefekt ist das primäre Sehzentrum durch den Schlaganfall betroffen, bei Doppelbildern die Ansteuerung der Augenbewegung (Okulomotorik). Eine allgemeine Aussage zur Prognose kann leider nicht gemacht werden. Allgemein kann gesagt werden, je schneller sich in den ersten Tagen Symptome bereits beginnen zu bessern, desto wahrscheinlicher ist auch eine gute Rückbildung der Symptome. Bitte fragen Sie in der Visite die behandelnden Ärzte zu einer individuellen Prognoseeinschätzung.
Idealerweise erfolgt im Anschluss an den akutstationären Aufenthalt eine Reha. Die Wartezeiten betragen jedoch u.U. mehrere Wochen, weshalb eine zwischenzeitliche Unterbringung, entweder zu Hause oder in einer Kurzzeitpflege (KZP), notwendig sein kann. Sie haben als Patient ein Wahlrecht in welche Reha Sie möchten (hier können Wohnort nahe Einrichtungen präferiert werden), jedoch kann es durchaus sein, dass diese Reha keine Kapazitäten hat und eine andere Reha schneller einen Platz für Sie frei hat. Wir empfehlen den Radius zu erweitern und einen Termin so schnell wie möglich anzunehmen.
Eine neurologische Reha wird zu Beginn für 3 – 4 Wochen von den Kassen genehmigt, je nach Bedarf kommt es häufig vor, dass eine Verlängerung über mehrere Wochen notwendig wird. Dies entscheidet sich in der Reha und richtet sich nach dem individuellen Therapieerfolg und weiter bestehenden Rehazielen.
Wenn Sie eine Schluckstörung (Dysphagie) haben, wird durch die behandelnden Ärzt*innen und Logopäd*innen die Kost individuell angepasst, um ein Verschlucken sowie daraus resultierende Lungenentzündung zu vermeiden. In einigen Fällen kann sogar (vorrübergehend) eine orale Karenz ausgesprochen werden, d.h. die Schluckfunktion ist aufgrund des Schlaganfalls oder des reduzierten Allgemeinzustandes nicht ausreichend gesichert.
Um Stürze aufgrund einer Lähmung (Parese) und /oder Kreislaufproblemen zu vermeiden bitten wir Sie sich nicht ohne Absprache alleine ins Bad zu begeben und vor allem nicht die Tür von innen zu verriegeln.
Festes Schuhwerk - also geschlossene Schuhe mit stabilem Halt und rutschfesten Sohlen - unterstützen einen sicheren Halt und verringern das Risiko zu stolpern, besonders wenn sie eine Schwäche / Lähmung im Bein oder auch eine Gangunsicherheit durch eine Koordinationsstörung haben. Lassen Sie sich von ihren Angehörigen bereits in den ersten Tagen festes Schuhwerk von zu Hause bringen
Ja, sie dürfen bereits von Tag 1 selbstständig Übungen durchführen, bitte sprechen sie diese jedoch vorher mit ihrer Therapeutin / Therapeut ab, um mögliche Folgeschäden durch Fehlhaltungen oder gar Luxationen (insbesondere im Schultergelenk) zu vermeiden.
Selbstverständlich werden Angehörigengespräche durch das Ärzte Team angeboten und sind ausdrücklich gewünscht. Haben Sie bitte Verständnis, dass Angehörigengespräche jedoch nur 1 bis 2 mal pro Woche stattfinden können. Für besondere Situationen auch häufiger. Bei akuten Problemen oder Verschlechterung rufen wir Sie aktiv an. Bitte hinterlassen Sie immer eine Telefonnummer auf Station.
Angehörigengespräche finden ausschließlich nachmittags ab 14:00 Uhr statt. Ausnahmen können per Terminvereinbarung über den Pflegestützpunkt oder telefonisch unter 07261 – 66 1090 vereinbart werden.
Kontakt Stationen Neurologie: 07261 – 66 1472
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