Die Weiterbildungsermächtigung ist immer an den jeweiligen Chefarzt und die Einrichtung gebunden. Die Weiterbildungsermächtigung eines Chefarztes kann auch erlöschen, z.B. wenn dieser die Einrichtung verlässt. Die Weiterbildungsermächtigung kann zwar kommissarisch an einen nachfolgenden Oberarzt weitergegeben werden, allerdings nicht im vollen Umfang.
Aktuell liegen in Zusammenarbeit mit der Abteilung Orthopädie und Unfallchirurgie folgende Weiterbildungsbefugnisse vor:
Zusatzweiterbildung:
Über unseren Chefarzt Dr. Andreas Baier liegen folgende Weiterbildungsberechtigungen vor:
Es liegt die volle Weiterbildungsbefugnis vor:
Aktuell liegen in Zusammenarbeit mit der Abteilung Orthopädie und Unfallchirurgie folgende Weiterbildungsbefugnisse vor:
Zusatzweiterbildung: