Corona: GRN-Kliniken setzen Beschluss der Bundesregierung um

Geplante Krankenhaus-Aufenthalte abgesagt / Stark eingeschränkte Besucherregelungen / Veranstaltungen fallen aus


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Am gestrigen Donnerstag, 12. März 2020, hat die Bundesregierung die Krankenhäuser unter anderem dazu aufgerufen, ab sofort planbare Operationen und Aufnahmen auf unbestimmte Zeit zu verschieben, um dem wegen des grassierenden Coronavirus erwarteten steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten gerecht werden zu können. Die Einrichtungen der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH (GRN) werden in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen implementieren:

In den GRN-Kliniken Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim werden alle ab Montag, 16. März 2020, geplanten und unter medizinischen Aspekten verschiebbaren Aufnahmen und Operationen abgesagt. Die betroffenen Patienten werden von den Kliniken individuell benachrichtigt. Notfall-Patienten werden selbstverständlich angenommen und, je nach Fall, ambulant oder stationär behandelt. Personen mit Symptomen, die eine Corona-Infektion befürchten lassen – anhaltende Atemwegsbeschwerden, großes Schwächegefühl und hohes Fieber – sollen sich allerdings zunächst telefonisch an ihren Hausarzt wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Alternativ kann auch das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises unter der Telefonnummer 06221 522-1881 (täglich von 7.30 bis 19 Uhr) kontaktiert werden.

Strenge Besucherregelungen, auch für die Heime

Alle GRN-Einrichtungen werden ab sofort die Möglichkeiten für Besuche von Patienten und Bewohnern stark einschränken: Grundsätzlich sind Besuche von Patienten in den Akut- und Rehakliniken untersagt. Ausnahmeregelungen müssen individuell vereinbart werden und betreffen beispielsweise Besuche bei lebensbedrohlich erkrankten Patienten oder Müttern mit neu geborenen Kindern. Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern der GRN-Senioren- und -Betreuungszentren in Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim sollen von Besuchen absehen, wenn sie selbst an Erkältungs- oder grippeähnlichen Symptomen leiden. Besuche in den genannten Einrichtungen sollten sich auf das Zimmer des betreffenden Bewohners beschränken; der Aufenthalt in den Gemeinschaftsräumen sollte vermieden werden.

Die Cafeterien der Einrichtungen, die an einigen Standorten normalerweise für externe Besucher geöffnet sind, werden ab sofort nur noch für GRN-Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

Alle in- und externen Veranstaltungen – wie beispielsweise Vorträge, Tage der offenen Tür und Eltern-Informationsveranstaltungen – fallen, vorerst bis Ende April, aus. Nähere Informationen dazu finden sich auf der GRN-Website (www.grn.de).

GRN-Geschäftsführer Rüdiger Burger bittet die Bevölkerung des Rhein-Neckar-Kreises um Verständnis und erklärt, warum diese Maßnahmen notwendig sind: „Dies alles geschieht zum Schutz unserer Patienten und deren Angehörigen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GRN-Einrichtungen. Wir müssen alles dafür tun, um in der aktuellen Situation die Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser zu erhalten.“

Abbildung: Arek Socha /pixabay.com