Alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf eine Behandlung, sofern diese notwendig ist und der Heilung dient. Dabei muss die Versorgung zweckmäßig und ausreichend sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. So wird es Facharztpraxen von den gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben, denn medizinische Leistungen werden über diese Krankenkasse budgetiert.
Jedoch steht es jedem Patienten und jeder Patientin zu, Leistungen zu beanspruchen, die über diesen Rahmen hinausgehen.
Zu solchen Leistungen zählen z.B. Einstellungs- und Sporttauglichkeitsuntersuchungen, Orthopädie-Checks (fachgebundene, vollständige Gesundheits- oder Vorsorgeuntersuchung mit ausführlicher Beratung) oder auch Akupunktur-Behandlungen und PMT (Magnetfeldtherapien). Alle Leistungen werden individuell mit unseren Patientinnen und Patienten abgesprochen und abgerechnet.
IGEL-Leistungen unserer Praxis: