Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
seit dem 1. März 2023 gelten folgende Besuchsregeln für unsere Einrichtung:
Das Tragen einer FFP2-Maske ist für alle Besucher unserer Einrichtung zwingend erforderlich.
Wir bitten Sie, sofern Sie Krankheitssymptome aufweisen, von Besuchen in der Einrichtung abzusehen.
Bitte nehmen Sie beim Betreten der Einrichtung eine Händedesinfektion vor und halten Sie Abstand zu anderen Personen.
Bitte beachten Sie dringend: Sollten Sie sich in unserer Einrichtung ohne den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz (mindestens FFP-2) aufhalten, stellt dies einen Verstoß gegen die aktuelle Corona-Verordnung dar, den wir zur Anzeige bringen werden. Darüber hinaus werden wir ein dauerhaftes Hausverbot bis zum offiziellen Ende der Corona-Pandemie aussprechen.
Wichtige Information
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