7 | GRNPLUS | GRN 4 Future Was ist die Krankenhausreform? Seit 1. Januar 2025 ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft. Das Gesetz basiert auf der vom ehemaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach ins Leben gerufenen Krankenhausreform und soll laut Bundesministerium für Gesundheit die Behandlungsqualität in Kliniken verbessern sowie die flächendeckende medizinische Versorgung für Patienten stärken. Mit dem KHVVG werden von der Bundesregierung drei zentrale Ziele verfolgt: • Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität • Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patienten • Entbürokratisierung Geplant in diesem Zusammenhang ist die Einführung von 65 Leistungsgruppen (LG). Die Grundversorgung in der Fläche soll durch sektorübergreifende Einrichtungen (Level 1i) gewährleistet werden. Zur Entlastung von ökonomischem Druck der Kliniken ist die Einführung einer Vorhaltevergütung vorgesehen. Diese ist mindestfallzahlabhängig, das heißt, Kliniken bekommen eine Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen nur zugesichert, wenn Leistungen jährlich mit einer bestimmten Fallzahl erbracht werden. Eine Zusatzfinanzierung ist für die Geburtshilfe, Pädiatrie, Intensivmedizin, Schlaganfallzentren und Traumazentren vorgesehen. bündeln, damit wir weiterhin an vier Standorten ein medizinisches Angebot vorhalten können“, ergänzt Judith Masuch. Rückendeckung von allen Beteiligten – von der Chefärztin bis zum Aufsichtsrat Das Konzept über die künftige medizinische Ausrichtung hat die GRN-Geschäftsführung gemeinsam mit Chefärzten und Chef- ärztinnen, Klinikleitungen, Medizincontrollern sowie einer externen Beratungsfirma eineinhalb Jahre lang gründlichst ausgearbeitet und schließlich in mehreren Beratungen dem GRN-Aufsichtsrat präsentiert. Von allen Beteiligten gibt es Rückendeckung, das Konzept wird angesichts der aktuellen Herausforderungen als große Chance betrachtet: Chefärzte und -ärztinnen der Kliniken sprechen sich klar für die Konzentration der Leistungen aus. Auch vom GRN-Aufsichtsrat ist das erarbeitete Konzept ohne Gegenstimmen abgesegnet worden. GRN-Aufsichtsratsvorsitzender und Landrat Stefan Dallinger: „Wir müssen uns auf die neuen gesetzlichen Rahmenbe- dingungen einstellen und nun zügig mutige Entscheidungen treffen und diese konsequent umsetzen. Mit einem klaren Zielbild können wir die Zukunft unserer Kliniken und der Mitarbeitenden selbst gestalten und so auch in Zukunft eine starke Krankenhausversorgung in Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises sicherstellen.“ Er sagt weiter: „Mein Dank gilt allen Beteiligten, die sich konstruktiv auf diese nicht einfache Diskussion eingelassen haben und bereit sind, Verantwortung mit Blick auf das große Ganze zu übernehmen, auch wenn es im eigenen unmittelbaren Umfeld alles andere als einfach ist.“ GRN Mehr zum Thema: www.grn.de/grn-4-future Foto: GRN Foto: TR
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