Leben im Betreuungszentrum

Wir legen großen Wert auf frisch zubereitetes, appetitliches Essen. Aus diesem Grund kochen wir am Standort und orientieren uns mit dem Verpflegungsangebot an den Bedürfnissen unserer Bewohner*innen. Selbstverständlich werden bei der Speiseauswahl die kulturellen und religiösen Werte der Bewohner*innen berücksichtigt. Bei Bedarf wird das Essen im Zimmer oder, falls nötig, auch am Bett serviert. Unser Pflegepersonal bietet Unterstützung bei der Speiseaufnahme an.

Unterkunft und Verpflegung

Das GRN-Betreuungszentrum Weinheim bietet insgesamt 192 Plätze, ausschließlich in Einzelzimmern an. Jedes Zimmer verfügt über eine eigene Nasszelle mit Toilette und Dusche. Alle Wohngruppen sind für die Bewohner*innen frei zugänglich, so dass die Kontaktaufnahme und die Pflege von Bekanntschaften untereinander zu keiner Zeit eingeschränkt oder beeinträchtigt werden.
Alle Kosten rund um die Unterkunft (Strom, Wasser, Heizung) sind im Pflegebereich in unserem Heimentgelt enthalten. Die Aufteilung der Kosten im Eingliederungsbereich basieren auf einer anderen Berechnungsgrundlage. Unser Sozialdienst berät Sie gerne zu Fragen bezüglich der Eingliederungshilfe.

Darüber hinaus sind auch die regelmäßige Reinigung sowie das Bereitstellen von Bettwäsche, Lagerungshilfen und Handtüchern abgedeckt, so dass die Bewohner*innen nur ihre persönliche Kleidung und Wäsche mitbringen müssen. Gerne übernehmen wir auch die Reinigung, wenn die Wäsche generell maschinenwaschbar und mit dem Namen der Bewohnerin oder des Bewohners gekennzeichnet ist. Außerdem erhalten unsere Bewohner*innen im Rahmen der vollstationären Pflege Speisen und Getränke. Falls eine spezielle Diät eingehalten werden muss, wird dies selbstverständlich berücksichtigt.

Beschütztes Wohnen

Als besonderes Angebot bietet das GRN-Betreuungszentrum die Unterbringung in beschützten Wohnbereichen an. Wir unterscheiden hier die Bereiche Eingliederungshilfe und Pflege. In beiden Bereichen sind überwiegend Menschen aufgrund von Eigengefährdung untergebracht. Grundlage eines Aufenthaltes im beschützen Bereich ist immer ein entsprechender Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens. Dieser Beschluss muss bei Einzug zwingend vorliegen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter:

Tel.: 06201/89-61000

Email: BZ-Weinheim@grn.de

Wichtige Information

Fragen und Antworten zum Coronavirus - Besuchsregelungen