Im Herzen des Kraichgaus bieten wir ein behütetes Umfeld für Menschen mit unterschiedlichsten Unterstützungsbedarfen. Bei uns leben pflegebedürftige Menschen, teilweise mit körperlicher oder seelischer Behinderung.
Unser Ziel ist es diese Menschen dabei pflegerisch zu unterstützen, möglichst selbständig und eigenverantwortlich mit ihrer Einschränkung zu leben. Unser gesamtes Team (Pflegefachkräfte und Pflegehelfer, Betreuungspersonal, Hauswirtschaft und Ehrenamtliche) begleitet die Bewohnerinnen und Bewohner über die Zeit ihres Aufenthaltes, wann immer sie es möchten oder benötigen. Der Mensch soll sich bei uns wohlfühlen und seinem Gesundheitszustand entsprechend aktiv bleiben.
Unsere Einrichtung ist durch einen Gesamtversorgungsvertrag nach § 72 SGB XI mit den Pflegekassen zur vollstationären Dauerpflege Pflegebedürftiger zugelassen. Durch den Versorgungsvertrag wird gleichzeitig das Versorgungskonzept definiert. Zusätzlich ist unsere Einrichtung auch zur Kurzzeitpflege und zur Verhinderungspflege zugelassen.
Zusätzlich zur „normalen“ Pflege unterhält unsere Einrichtung auch besondere Versorgungs- und Betreuungsangebote für folgende Zielgruppe an:
Bei der Bearbeitung eines Antrages wird ermittelt, wie hoch die ungedeckten Heimkosten sind. Diese Kosten setzen sich zusammen aus: Heimkosten (von Heim zu Heim verschieden und abhängig vom Pflegegrad) sowie Taschengeld/Barbetrag des Heimbewohners für die Abdeckung von Bedarfen des notwendigen Lebensunterhalts. Von der Gesamtrechnung wird das Pflegegeld der Pflegekasse abgezogen. Dann wird festgestellt, welches individuelle Einkommen und Vermögen vorhanden ist.
Das Sozialamt beteiligt sich an den Pflegekosten im Rahmen der Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“, wenn eine Person die Kosten für die vollstationäre Pflege nicht selbst tragen kann und auch keine ausreichenden Leistungen von der Pflegekasse erhält. Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben Menschen, die pflegebedürftig sind, ein geringes Einkommen und keine Vermögenswerte besitzen. Auch die Angehörigen müssen nicht in der Lage sein, die Kosten zu tragen.
Ein Antrag auf Hilfe zur Pflege muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Die Leistungen werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, daher sollte der Antrag nicht hinausgezögert werden.